Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Allgemeines
- Fischer-Plakat.de beliefert gewerbliche und Privatkunden gleichermaßen. Daraus ergeben sich zwei unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Bitte beachten Sie dies!
- Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Fischer-Plakat.de, Karl-Marx-Straße 3, D-01979 Lauchhammer OT Kostebrau (nachstehend: Fischer-Plakat.de), gegenüber ihren Auftraggebern. Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
III. Die Geschäftsbeziehungen zwischen Fischer-Plakat.de und den Auftraggebern unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Leistungsumfang
Mit der schriftlichen Auftragserteilung gilt folgender Leistungsumfang als vereinbart: Plakatverteilung ab Kostebrau. Aushängen der Plakate / Plakattafeln in den vereinbarten Ortschaften über den vereinbarten Zeitraum.
- Vereinbarte Aushangorte
Es gelten die in der schriftlichen Auftragserteilung genannten Ortschaften bzw. Regionen bzw. in fixierten Anlagen festgelegten Bestimmungen. Bei Fehlen einer schriftlichen Vereinbarung entscheidet Fischer-Plakat.de über den Verteiler.
- Vereinbarte Aushangzeiten
Beide Vertragspartner legen den Aushangzeitraum nach sinnvollen und genehmigungstechnischen Standpunkten fest. Verspätet eingegangene Auftragsbestätigungen oder Plakatmaterial berechtigen Fischer-Plakat.de zum Verschieben des Aushangtermins. Es sollte mindestens 4 Wochen vor der geplanten Plakatierung eine Information an Fischer-Plakat.de erfolgen. Danach erfolgt die genaue Terminierung der Aushänge. Nach Auftragseingang erfolgen erste Tätigkeiten wie z.B. Einholen der Genehmigungen etc.
- Erschwerte Bedingungen
Kann der Aushangtermin aus Gründen, die Fischer-Plakat.de nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, tritt ein Minderungsanspruch der vereinbarten Entgeltsumme erst nach 5 Tagen in Kraft. Gründe sind extreme Witterungsbedingungen, polizeiliche Maßnahmen regionaler Erstreckung bzw. höhere Gewalt. Ein Vermögensschadensanpruch gegenüber Fischer-Plakat.de kann nicht geltend gemacht werden. Im Falle der Undurchführbarkeit des Werbeauftrages hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Erstattung geleisteter Zahlungen.
Fischer-Plakat.de obliegt die Anzeigepflicht für obiges nach spät. 2 Tagen.
Sollten Witterungsbedingungen, höhere Gewalt oder Eingriffe Dritter u.ä. den Aushang bereits montierter Werbeträger beeinflussen besteht kein Minderungsanspruch. Dieses Risiko ist bereits im Stückpreis berücksichtigt und damit Teil unserer Kalkulation.
Kosten der Genehmigung von Städten, Gemeinden oder anderweitig. Werden beim Angebot mit eingebracht und auf der Rechnung separat ausgewiesen. Stellt der Auftragnehmer selbst die Genehmigungen, so zahlt er diese selbst.
- Plakatanlieferung
Die Plakate werden kostenfrei an Fischer-Plakat.de bzw. nach vorheriger Vereinbarung an Packstationen geliefert werden. Es gelten die in Punkt 3 vereinbarten Bedingungen. Die Anlieferung ohne Terminvereinbarung / Hinterlegung geht auf Kundenrisiko. Es wird um Lieferung eines 5-10% Überschusses gebeten.
- Haftung • Gewährleistung
Fischer-Plakat.de haftet nur für Schäden, die aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seiner Mitarbeiter oder Subunternehmer entstehen. Ausgeschlossen sind dabei Forderungen, die sich aus Schäden seitens Dritter ableiten lassen (Zerstörung oder Entfernung der Werbeanlagen) Fischer-Plakat.de ist bemüht, den Schadenshergang sowie den / die Schuldigen zu ermitteln, um dem Kunden Regressmittel gegenüber dem Dritten zu liefern. Eine Gewährleistung des vollständigen Werbezeitraums einer Werbeanlage kann nicht garantiert werden. Nachbesserungen gehen in obigem Fall zu finanziellen Lasten des Kunden. Weitergehende Ansprüche auf Nachbesserung oder Ersatzaushang müssen spätestens 3 Tage nach Eintritt des Schadensfalls geg. Fischer-Plakat.de angemeldet
werden.
Fischer-Plakat.de ist berechtigt, die Durchführung eines Werbeauftrages dann zu verweigern, wenn Inhalt, Gestaltung oder Form der Werbemittel von den vertraglichen Vereinbarungen abweichen, wenn die Durchführung des Werbeauftrages gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder aus anderen sachlichen Gründen nicht zumutbar ist. Der Anspruch von Fischer-Plakat.de auf die vertraglich vereinbarte Vergütung bleibt in diesen Fällen unberührt, es sei denn der nicht durchgeführte Werbeauftrag kann durch einen anderen unbedenklich durchführbaren Werbeauftrag ersetzt werden.
Fischer-Plakat.de übernimmt keine Gewährleistung für die vertragsgemäße Durchführung des Auftrages, wenn die Werbemittel nicht vertragsgemäß oder verspätet bei Fischer-Plakat.de angeliefert werden. Kann in einem solchen Fall der Werbeauftrag nicht durchgeführt werden, wird der Auftraggeber hierdurch von seiner Zahlungsverpflichtung nicht befreit, es sei denn, der nicht durchgeführte Werbeauftrag kann durch einen anderen Werbeauftrag ersetzt werden. Ist die Durchführung des Werbeauftrages trotz der nicht vertragsgemäßen oder verspäteten Anlieferung der Werbemittel möglich, ist Fischer-Plakat.de berechtigt, dem
Auftraggeber anfallende Mehr- oder Zusatzkosten zu belasten.
- Konkurrenzausschluss
Der Ausschluß von Wettbewerbern muß im Einzelfall schriftlich fixiert werden. Bei Fehlen einer solchen Vereinbarung ist Fischer-Plakat.de berechtigt, nach eigenen Richtlinien zu verfahren.
- Abrechnung
Hier gelten individuelle Vereinbarungen. Bei einem Auftragswert über 600€ behält sich Fischer-Plakat.de vor. Das eine Anzahlung getätigt wird. Dies wird bei Auftragserteilung mitgeteilt.
Kontoverbindung: IBAN: DE17 1805 5000 4032 0304 78 • BIC: WELADED1OSL • Sparkasse Niederlausitz
Jede Mahnung wird mit einer Mahngebühr von Euro 5,- zzgl. MwSt. berechnet. Fischer-Plakat.de behält sich bei Zahlungsverzug vor, weitergehende Aufträge desselben säumigen Kunden solange zurückzustellen, bis eine finanzielle Ausgleichssituation eintritt. Im wiederholten Fall ist Fischer-Plakat.de berechtigt, von einem Auftrag ohne weitere Begründung zurückzutreten. Bereits an Fischer-Plakat.de ausgelieferte Materialien werden unfrei zurückgesandt bzw. können bei Terminvereinbarung kundenseitig abgeholt werden. Die Berechnung banküblicher Verzugszinsen gilt als vereinbart.
- Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht • Zession
Eine Aufrechnung des Kunden oder die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten wegen eigener Ansprüche gegen Forderungen von Fischer-Plakat.de ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Der Kunde kann wegen Forderungen aus anderen Rechtsverhältnissen keine Zurückbehaltungsrechte ausüben. Fischer-Plakat.de kann ohne Benachrichtigung des Kunden alle Rechte aus dem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte übertragen / abtreten. Fischer-Plakat.de ist berechtigt, die von ihr geschuldeten Leistungen gem. Punkt 1 auch durch Dritte durchführen zu lassen, falls dem Kunden durch die übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten auf den Dritten keine Nachteile sachlicher oder finanzieller Hinsicht entstehen.
- Auftragsannahme • Kündigung
Der Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn sowohl Fischer-Plakat.de als auch der Kunde ihn schriftlich bestätigt hat. Dazu ist es notwendig, daß die Auftragsbestätigung mit der Unterschrift des Kunden bzw. seines rechtlich bevollmächtigten Erfüllungsgehilfen (Fischer-Plakat.de ist berechtigt, einen solchen Nachweis anzufordern) und allen zur Durchführung des Auftrages notwendigen Daten bei Fischer-Plakat.de vorliegen.
Der Kunde haftet persönlich.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht von Fischer-Plakat.de gilt in folgenden Fällen als vereinbart: a) Der Kunde gerät mit vereinbarten Zahlungen an Fischer-Plakat.de in Verzug. b) Der Kunde verletzt seine Vertragspflichten und stellt sein Verhalten auch nach Abmahnung durch Fischer-Plakat.de innerhalb einer Frist von einer Woche nicht ein. c) Der Kunde stellt seine Zahlungen ein. Insbesondere wird über sein Vermögen ein Vergleichs-, Insolvenz- oder Gesamtvollstreckungsverfahren
eröffnet oder auch ein außergerichtliches Vergleichsverfahren angestrebt.
- Freistellung
Falls der Auftraggeber anlässlich der Durchführung des Werbeauftrages von einer Behörde oder einem sonstigen Dritten wegen unzulässiger Anbringung oder Verteilung von Werbemitteln auf Unterlassung, Leistung eines Nutzungsentgelts oder Leistung von Schadensersatz in Anspruch genommen wird, stellt Fischer-Plakat.de den Auftraggeber von derartigen Ansprüchen frei. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Auftraggeber den Anspruch des Dritten unverzüglich Fischer-Plakat.de anzeigt und Fischer-Plakat.de ohne jede Einschränkung ermächtigt, den behördlichen Anspruch bzw. den Anspruch eines sonstigen Dritten im eigenen Namen abzuwehren.
Der Auftraggeber übernimmt die alleinige und uneingeschränkte Haftung für den Inhalt der Werbemittel. Der Auftraggeber steht Fischer-Plakat.de insbesondere dafür ein, dass der Inhalt nicht gegen wettbewerbsrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verstößt. Er garantiert auch, dass er über sämtliche für die Verwendung des Werbemittels notwendigen Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstigen Rechte und Einwilligungen verfügt. Der Auftraggeber stellt Fischer-Plakat.de insoweit von allen wie auch immer gearteten Ansprüchen Dritter frei.
- Storno
Storniert der Auftraggeber nach Erteilung eines Auftrages diesen teilweise oder vollständig, ist Fischer-Plakat.de berechtigt, sämtliche in diesem Zusammenhang erfolgten Aufwendungen und Auslagen wie Mitarbeitergespräche, Erstellung von Verteilerlisten, Beantragung von Genehmigungen und deren Stornierung, grafische Arbeiten, Vorbereitung der Druckphase, Kleben der Plakate und Reinigen der Tafeln von ebendiesen Plakaten etc. zum Stundensatz von Euro 60.- in Rechnung zu stellen.
- Schlußbestimmungen
Der Kunde erklärt sich mit Auftragsbestätigung damit einverstanden, daß Fischer-Plakat.de kundenspezifische Daten auf elektronischem Wege speichert und auftragsbezogen nutzt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen des Vertrages – einschließlich dieser Klausel – bedürfen der Schriftform. Falls der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, wird als Erfüllungsort der Sitz der Fischer-Plakat.de, Kostebrau vereinbart. Gerichtsstand ist in jedem Fall der Hauptsitz von Fischer-Plakat.de. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, betrifft dies nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen. Beide Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet,
in einem derartigen Fall, gemeinsam eine Regelung zu treffen, die dem Sinn der ungültigen Regelung in gültiger Art und Weise Rechnung trägt.